Corona aktuell

Es gelten die allgemein bekannten Verhaltensregeln:

- Eigenverantwortlichkeit  übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!

Corona aktuell

Marl, 18. August 2021


Zur aktuellen Corona-Lage und den neuen Bestimmungen zitieren wir wie folgt aus dem aktuellen Facebook-Beitrag des Stadtsportverbandes Marl:


"Das Land NRW hat mit Wirkung zum 20. August 2021 eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die nur noch eine Inzidenz-Unterscheidung beinhaltet.

Überschreitet der Kreis oder das Land NRW an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 35, ist er Zutritt zur Sporthalle nur noch einer eingeschränkten Personengruppe erlaubt.


Dies bedeutet, dass damit erneut erhöhte Infektionsschutzmaßnahmen verpflichtend eingehalten werden müssen. Da sich das Land NRW bereits an fünf aufeinanderfolgenden über den Inzidenzwert von 35 befindet, greift die neue Regelung ab Freitag dem 20. August 2021.


Definition der erlaubten Personengruppe:

• vollständig geimpfte Personen (14 Tage nach der zuletzt benötigten Impfung)

• vollständig genesene Personen (bis zu 6 Monaten nach der Genesung)

• getestete Personen  einer offiziell anerkannten Teststelle mit einem maximal 48 Stunden zurückliegendem und negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test

• Schulpflichtige Kinder

• Jugendliche mit einem gültigen Schülerausweis

• Kinder bis zum Schuleintrittsalter sind ohne Test/Impfung gleichgestellt.


Laut der aktuellen CoronaSchVO gelten dann folgende Maßgaben:


• Der Zugang zu Indoor-Sportveranstaltungen (Training, Spiele, Eventveranstaltungen) ist nur von Personen aus der erlaubten Personengruppe gestattet.  


Diese Regelung gilt sowohl für Sportler*innen, die Übungsleitungen, wie auch für Zuschauer (auch Eltern). Die Nachweise sind vor dem Zutritt zu kontrollieren. Personen außerhalb dieser Personengruppe ist der Eingang zu verwehren.

• Zuschauer:

o Bis zu 100 Zuschauer – der erlaubten Personengruppe zugehörend – ohne Auflagen möglich.

o Bei mehr als 100 Zuschauern ist es erforderlich ein Hygienekonzept im Gesundheitsamt Recklinghausen einzureichen und genehmigen zu lassen. 


• In allen Hallen besteht die Pflicht, eine medizinische Maske/bei Kindern bis 13 Jahren alternativ eine Alltagsmaske zu tragen (ausgenommen: Duschen und eigentliche Sportfläche)


- Die Outdoor-Sportflächen sind bis zu 2500 Personen ohne Test oder Nachweise nutzbar. Auf Sanitäranlagen oder in Warteschlangen ist das tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend."


Wir bitten um Beachtung und Einhaltung!


Corona-Regeln & Hygienekonzept

Download
Aktualisiertes Hygienekonzept (Stand 06.06.2021)
Regeln zur Aufnahme des Trainingsbetriebs ab dem 10.06.2021
Hygienekonzept TT 20210606.pdf
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